RECHTLICHES · GELTUNG B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen von AI.PEX Quantum Dynamic gegenüber Unternehmern. Was im Einzelfall gebaut, betrieben oder übergeben wird, steht im jeweiligen Angebot — es geht diesen Bedingungen im Konfliktfall vor.
Kein Verbrauchergeschäft. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Einzelunternehmen Maurice Ferge, handelnd unter AI.PEX Quantum Dynamic (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen der Bereiche KI-Infrastruktur, Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung, Sprach- und Dialogsysteme sowie Websites und Experience-Systeme.
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Im Rang gehen vor: erstens die individuelle Vereinbarung im Angebot oder Vertrag, zweitens eine Leistungsbeschreibung als Anlage, drittens diese AGB.
§ 2Vertragsgegenstand und Leistungsarten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Je nach Leistungsart gilt ein unterschiedlicher Vertragstyp:
- Werkleistungen — Individualsoftware, Websites, Experience-Systeme, abgegrenzte Automatisierungsprojekte. Geschuldet ist ein abnahmefähiges Ergebnis (§§ 631 ff. BGB).
- Dienst- und Betriebsleistungen — Betrieb und Bereitstellung von KI-Instanzen, Wartung, Betreuung, Support. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg (§§ 611 ff. BGB).
- Beratung und Konzeption — Analyse, Architektur, Drehbuch, Art Direction. Geschuldet ist die fachgerechte Beratung.
Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung verantwortlich.
Ergebnisse generativer Systeme. Soweit die Leistung Systeme künstlicher Intelligenz einschließt, gilt: Deren Ausgaben sind wahrscheinlichkeitsbasiert und können unzutreffend sein. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Konfiguration, Anbindung und Absicherung solcher Systeme — keine inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben. Der Kunde stellt in seinen Prozessen eine angemessene menschliche Kontrolle sicher, bevor er auf Grundlage solcher Ausgaben entscheidet.
§ 3Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website des Anbieters sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt), durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertrags oder durch Aufnahme der Leistungserbringung mit Wissen des Kunden.
Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, dreißig Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Leistungen des Anbieters setzen die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde
- benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und eine Vertretung;
- stellt Inhalte, Zugänge, Daten und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit;
- prüft Zwischenstände und erteilt Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen, mangels Vereinbarung innerhalb von fünf Werktagen;
- gewährleistet, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt;
- sichert seine Daten eigenverantwortlich und regelmäßig.
Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seiner Mitwirkung nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Nachweisbaren Mehraufwand darf der Anbieter nach Aufwand abrechnen.
§ 5Abnahme von Werkleistungen
Der Anbieter zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt das Werk zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft es innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel konkret in Textform.
Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch Mängel benennt, oder wenn er das Werk in Kenntnis der Fertigstellung produktiv einsetzt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; ihre Beseitigung bleibt geschuldet.
Sind Teilleistungen vereinbart, werden diese gesondert abgenommen.
§ 6Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, teilt der Anbieter innerhalb angemessener Frist mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf Vergütung und Termine hat. Umgesetzt wird eine Änderung erst nach Einigung in Textform. Bis dahin führt der Anbieter die Arbeiten auf der bisherigen Grundlage fort.
§ 7Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist:
- Einrichtungs- und Projektentgelte werden zu 50 % mit Auftragsbestätigung und zu 50 % mit Abnahme fällig;
- laufende Entgelte für Betrieb und Betreuung werden monatlich im Voraus zum dritten Werktag des Monats fällig;
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Kleinunternehmerregelung. Der Anbieter erhebt nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer; sämtliche Preise sind Endpreise und weisen keine Umsatzsteuer aus. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft künftig, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt hinzu. Der Anbieter zeigt das rechtzeitig in Textform an.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei Verzug von mehr als dreißig Tagen darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung laufende Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
Aufrechnen darf der Kunde ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Kosten Dritter — etwa für Rechenleistung, Modellnutzung, Lizenzen, Domains, Hosting oder generierte Medien — trägt der Kunde, sofern sie im Angebot als durchlaufende Posten ausgewiesen sind. Der Anbieter holt vor kostenauslösenden Schritten die Freigabe des Kunden ein.
§ 8Laufzeit und Kündigung
Werkverträge enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung.
Dauerschuldverhältnisse für Betrieb und Betreuung laufen über die vereinbarte Mindestlaufzeit; ohne ausdrückliche Vereinbarung beträgt sie zwölf Monate. Sie verlängern sich um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Leistung vertragswidrig einsetzt.
§ 9Gewährleistung
Bei Werkleistungen hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt sie zweimal fehl, darf der Kunde mindern oder — bei erheblichem Mangel — vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach § 10.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit — dort gelten die gesetzlichen Fristen.
Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Eingriffen des Kunden, fehlerhaften Vorgaben oder Daten des Kunden, Änderungen an Systemen Dritter oder auf Ausfällen fremder Infrastruktur beruhen. Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar.
§ 10Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Nettovergütung.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
Die vorstehenden Begrenzungen gelten ebenso zugunsten der Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11Nutzungsrechte
An eigens für den Kunden erstellten Werken — Individualsoftware, Websites, Gestaltung, Texten, Konfigurationen — räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
Am wiederverwendbaren Fundament — Bibliotheken, Bausteinen, Werkzeugen, Methoden und Verfahren des Anbieters, einschließlich der Produktionsstrecke der AI.PEX WebFactory — verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des überlassenen Werks.
Inhalte, Daten und Dokumente, die der Kunde einbringt, bleiben sein Eigentum. Der Anbieter erhält daran das für die Leistungserbringung erforderliche Nutzungsrecht.
Der Anbieter darf das Projekt nach Fertigstellung in seiner Referenzliste nennen und dort in angemessenem Umfang abbilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 12Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende für fünf Jahre fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie zeitlich unbegrenzt.
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Mustervertrag ist Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 13Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei — Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Störungen der Strom-, Netz- oder Cloudinfrastruktur — befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren einander unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, darf jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen.
§ 14Abwerbeverbot
Während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach werben die Parteien die Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei nicht gezielt ab. Öffentliche Stellenausschreibungen und Bewerbungen aus eigenem Antrieb bleiben davon unberührt.
§ 15Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden ebenso an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.